Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung führen wir im Auftrag des Jugendamtes Schulbegleitungen auch nach SGB VIII § 35a durch. Die Schulbegleitung ist sowohl als Ergänzungsmodul mit unseren anderen Angeboten kombinierbar, kann aber auch einzeln gebucht werden.

Diese Maßnahme wird einerseits für Kinder und Jugendliche, die beispielsweise auf Grund von sozialen Verhaltensauffälligkeiten nicht regulär beschulbar sind und einer besonderen Schulform bedürfen angeboten, aber auch für Regelschüler die einer intensiven individuellen Unterstützung und Integration bedürfen. Dadurch soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen zum Einen die Teilnahme am schulischen Leben ermöglicht werden. Andererseits ermöglicht der Schulbegleiter die Teilnahme des Schülers am Unterricht, sowie im Bedarfsfall auch den Transport zur jeweiligen Schule.

Mit der Maßnahme der Schulbegleitung kann so auch für Schüler, die aufgrund ihrer Problematik aus dem Regelschulrahmen herausfallen würden, ein regulärer Schulbesuch ermöglicht werden. Der Betreuungsschlüssel 1:1 gewährleistet, dass der Schüler bei auftretenden Problemen eine konstante Bezugsperson an seiner Seite hat, die ihn dabei unterstützt die im Schulalltag auftretenden Herausforderungen zu meistern.