Übersicht Angebote
- Grundlegende Informationen
- Hilfe zur Erziehung § 27, SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit § 29, SGB VIII
- Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer (EB) § 30, SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) § 31, SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) § 35, SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35a, SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 41, SGB VIII
- Psychologischer Dienst
- Schulbegleitung
„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen“ (§ 35, SGB VIII).
Intensiv meint hier den komplexen Rahmen, der sämtliche Bereiche der eigenverantwortlichen Lebensführung betrifft. Schulbegleitungen, die Begleitung zu verschiedenen Ämtern, der Umgang mit Finanzen, die eigene Wohnungssuche oder aber der Aufbau des Selbstbewusstseins sollen hier als Beispiele dieser Bereiche aufgeführt werden. Als Grundlage der Arbeit wird dabei die individuelle Beziehung zwischen Mentor und dem zu Betreuenden gesehen. Erst wenn eine Beziehung zu dem Jugendlichen hergestellt ist und damit ein Vertrauensverhältnis besteht, kann der Mentor sinnvoll arbeiten. Gerade die Erlebnispädagogik schafft es durch ihre Lebensnähe dieses Vertrauensverhältnis innerhalb der Aktionen aufzubauen und zu festigen. Sie spornt den Jugendlichen zum freiwilligen Mitmachen an und verlässt somit den Weg der herkömmlichen Pädagogik, die oftmals aufgezwungen erscheint. Des Weiteren beinhaltet „intensiv“ den Betreuungsschlüssel, der neben dem Mentor noch die psychologische Betreuung einschließt. Die ISE wird oft bei Jugendlichen eingesetzt, die sich in der Übergangsphase zum Erwachsenen befinden. Der Ablösungsprozess vom Elternhaus wird durch den Mentor gestützt, indem er mit dem Jugendlichen Selbstständigkeit trainiert. Eine Maßnahme im Sinne einer ISE kann je nach Hilfebedarf ambulant oder auch stationär erfolgen.
Die Erstellung eines Hilfeplans und dessen regelmäßige und sorgfältige Fortschreibung ist auch bei dieser Art von Hilfe unerlässlich. Zur Feststellung der Qualität werden so genannte Hilfevollzugsberichte (HvB) von der zuständigen pädagogischen Fachkraft halbjährlich erstellt und mit dem Jugendamt besprochen.
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