Über unser Angebot in der Ambulanten Jugendhilfe

Grundlegende Informationen

Unsere Einrichtung leistet Hilfe zur Erziehung in ambulanter und stationärer Form nach § 27 in Verbindung mit den §§ 29, 30, 31, 34, 35(a) und 41, SGB VIII. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf diese erzieherischen Hilfen, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie unter § 27, SGB VIII beschrieben, vorliegen.
Zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung und erste Ansprechpartner sind in der Regel die örtlichen Jugendämter
. Personensorgeberechtigte im Sinne des Sozialgesetzes haben hinsichtlich der Trägerwahl bzw. des Anbieters und der Gestaltung der Hilfe ein Wusch- und Wahlrecht nach § 5, SGB VIII.

info_hoverDetaillierte Beschreibungen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII sowie unserer ambulanten und teilstationären Hilfen und weiteren Dienste im Sinne des Sozialgesetzes finden Sie im nachfolgenden Menüpunkt:
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Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage über unser Büro, wir geben Ihnen gerne Auskunft. Nach Absprache können sie unsere Einrichtung auch besichtigen und sich in einem persönlichen Gespräch näher informieren. Natürlich werden alle Informationen vertraulich behandelt. Hier können Sie uns direkt kontaktieren